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   OLG Karlsruhe, 25.06.1992 - 12 U 7/92   

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https://dejure.org/1992,13798
OLG Karlsruhe, 25.06.1992 - 12 U 7/92 (https://dejure.org/1992,13798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.1992 - 12 U 7/92 (https://dejure.org/1992,13798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 12 U 7/92 (https://dejure.org/1992,13798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 149; VVG § 150; AHB § 1; AHB § 3 II Nr. 1
    Freie Wahl des Versicherers zwischen Befreiung und Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1390
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.1992 - 12 U 7/92
    Dem Haftpflichtversicherer steht es frei, ob er die gegen seinen VN geltendgemachten Haftpflichtansprüche erfüllen oder den Versuch einer Abwehr dieser Ansprüche machen will (i. A. an BGHZ 79, 76 (78) = VersR 1981, 173).
  • OLG Hamm, 07.10.2015 - 20 U 157/15

    Zulässigkeit der Klage des Versicherungsnehmers einer Haftpflichtversicherung im

    Zwar hat der Kläger angesichts der auf die Angehörigenklausel gestützten Deckungsverweigerung der Beklagten grundsätzlich ein Interesse daran, die aus seiner Sicht bestehende Verpflichtung der Beklagten feststellen zu lassen (so OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1390).

    Dem Haftpflichtversicherer steht es frei, ob er die gegen seinen Versicherungsnehmer geltend gemachten Haftpflichtansprüche erfüllen oder den Versuch einer Abwehr dieser Ansprüche machen will (Prölss/Martin/Lücke, VVG 29. Aufl. 2015, § 100, Rn. 19; OLG Karlsruhe; VersR 1993, 1390).

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell

    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (VersR 1993, 1390) betrifft die Frage, ob in den Fällen, in denen der Versicherer die Abwehr der für unberechtigt gehaltenen Ansprüche anbietet oder wie hier die Ansprüche im Haftpflichtprozess abwehrt, eine Klage des Versicherungsnehmers auf Befreiung von der Haftpflichtverbindlichkeit in Betracht kommt.

    Diese Auffassung entspricht der h. M. (Senat VersR 1993, 1390; BGH VersR 1981, 173).

  • OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht

    Bietet der Haftpflichtversicherer - wie hier die Beklagte - Abwehr für unberechtigt gehaltene Ersatzansprüche an, hat er seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag zurzeit erfüllt (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19; BGH, Urt. v. 04.12.1980, - IVa ZR 32/80 -, BGHZ 79, 76 ff. in juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.1992, - 12 U 7/92 -, VersR 1993, 1390 in juris).
  • OLG Jena, 29.01.2007 - 4 U 660/06

    Zum Anspruch (des VN) auf Befreiung und zur Gewährung von Rechtsschutz in der

    Bietet der Haftpflichtversicherer - wie hier - die Abwehr für unberechtigt gehaltener Ersatzansprüche an, hat er seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag zur Zeit erfüllt (so ausdr. OLG Karlsruhe VersR 1993, 1390 in Anlehnung an BGHZ 79, 76 ff).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20

    Leistungen aus einer Produkthaftpflichtversicherung; Produktion fehlerhafter

    Bietet der Haftpflichtversicherer die Abwehr für unberechtigt gehaltener Ersatzansprüche an, hat er seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag - soweit die Abwehr gelingt - erfüllt (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 31 OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.06.1992, 12 U 7/92, VersR 1993, 1390 Prölss/Martin/Lücke, 31. Aufl. 2021, VVG § 100 Rn. 19).
  • LG Wiesbaden, 02.02.2007 - 9 O 190/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Anspruch auf Schuldbefreiung

    Sofern der Versicherer - wie hier die Beklagte - die Abwehr für unbegründet erachteter Schadensersatzansprüche anbietet, kommt eine Klage auf Befreiung von dieser Schuld erst in Betracht, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist (§ 156 As. 2 VVG, vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1390; OLG Frankfurt, VersR 2003, 588).
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